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TOP: Neue Bahnregelung für Behinderte ab 1. September 2011
Von der Leiterin Ellen Engel (bei der Deutschen Bahn - zuständig für die Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten)
gibt es eine TOP aktuelle Neuregelung für alle Behinderten, die zu ihrem Schwerbehindertenausweis eine Wertmarke für den öffentlichen Verkehr besitzen:
"Die Deutsche Bahn hat gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium -
Bundesministerium für Arbeit und Soziales - entschieden, in Zukunft den
Wegfall des Streckenverzeichnisses zu gewährleisten. Das bedeutet, dass
künftig schwerbehinderte Menschen bundesweit unentgeltlich in allen
Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (Produkte Regionalbahn (RB),
Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE), in S-Bahnen und in
Verkehrsverbünden reisen können. Diese Regelung gilt jeweils für die 2.
Klasse und wird zum 01. September 2011 wirksam.
Mit dieser Maßnahme wird ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau
gewährleistet. Zudem wird die Einführung eines neuen
Schwerbehindertenausweises vereinfacht.
Mit freundlichen Grüßen
Ellen Engel
Produktmanagement und Reiseanlassbezogene Angebote
Leiterin Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten (P.DVP 42)"
Das heißt ganz kurz zusammengefasst:
Ab 1. September 2011 dürfen alle Behinderte / Hörgeschädigte, die eine Wertmarke zu ihrem Schwerbehindertenausweis besitzen, in GANZ DEUTSCHLAND mit der Bahn ohne Aufpreis fahren.
Die 50-km-Grenze mit dem Streckenverzeichnis ist hiermit weggefallen!
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