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06.07.2011 04:02    Comments: 0    Categories: News      Tags: bahn bus zug behindert  gehörlos  ausweis wertmark freizeit  

TOP: Neue Bahnregelung für Behinderte ab 1. September 2011

Von der Leiterin Ellen Engel (bei der Deutschen Bahn - zuständig für die Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten)

 

gibt es eine TOP aktuelle Neuregelung für alle Behinderten, die zu ihrem Schwerbehindertenausweis eine Wertmarke für den öffentlichen Verkehr besitzen:

 

"Die Deutsche Bahn hat gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium -

Bundesministerium für Arbeit und Soziales - entschieden, in Zukunft den

Wegfall des Streckenverzeichnisses zu gewährleisten. Das bedeutet, dass

künftig schwerbehinderte Menschen bundesweit unentgeltlich in allen

Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (Produkte Regionalbahn (RB),

Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE), in S-Bahnen und in

Verkehrsverbünden reisen können. Diese Regelung gilt jeweils für die 2.

Klasse und wird zum 01. September 2011 wirksam.

 

Mit dieser Maßnahme wird ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau

gewährleistet. Zudem wird die Einführung eines neuen

Schwerbehindertenausweises vereinfacht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ellen Engel

Produktmanagement und Reiseanlassbezogene Angebote

Leiterin Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten (P.DVP 42)"

 

Das heißt ganz kurz zusammengefasst:

Ab 1. September 2011 dürfen alle Behinderte / Hörgeschädigte, die eine Wertmarke zu ihrem Schwerbehindertenausweis besitzen, in GANZ DEUTSCHLAND mit der Bahn ohne Aufpreis fahren.

Die 50-km-Grenze mit dem Streckenverzeichnis ist hiermit weggefallen!


 
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